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Trennungsjahr: Was Sie beachten müssen

Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr: Familiengerichte geben einer Scheidung erst statt, wenn die Eheleute zuvor mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Hier lesen Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

Ein Jahr Bedenkzeit vor der Scheidung

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2018 über 148.000 Ehen in Deutschland geschieden (siehe Infografik). Durchschnittlich waren die Partner knapp 15 Jahre miteinander verheiratet. Doch bereits im letzten Ehejahr mussten sie die Trennung vollzogen haben. Das sogenannte Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Scheidung. Erst nach dessen Ablauf sieht das Familiengericht die Ehe als gescheitert an.

Das Trennungsjahr soll den Ehepartnern die Möglichkeit geben, sich darüber klar zu werden, "ob sie die gemeinsame Ehe endgültig beenden oder doch fortführen möchten", erklärt Martina Schürmann, Rechtsanwältin aus Essen.

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Das Trennungsjahr muss vor Gericht weder beantragt noch angemeldet werden. Das Datum des Trennungstermins sollte allerdings notiert werden, da es im späteren Scheidungsantrag angegeben werden muss.

Martina Schürmann

Rechtsanwältin aus Essen

Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Ex-Partner

Um das genaue Trennungsdatum beweisen zu können, empfehlen wir Ihnen deshalb, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem (Ex-)Partner zu treffen. Darin sollte folgendes festgehalten werden:

  • Es gibt keine gemeinsame Haushaltsführung mehr (Einkaufen, Kochen, Waschen muss ab diesem Zeitpunkt von jedem selbst erledigt werden).
  • Es gibt getrennte Konten.
  • Es gibt keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten und private Unterhaltungen mehr.
  • Höhe der Unterhaltszahlung an den Partner ab Zeitpunkt der Trennung (falls Unterhaltsansprüche bestehen)

Im Trennungsjahr sollten Sie zudem einige bürokratische Dinge klären. Überprüfen Sie Konten, Versicherungen und Regelungen zur Wohnung. So kann die Scheidung nach dem Trennungsjahr schneller vollzogen werden.

Voraussetzung für das Trennungsjahr: die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern wird aufgelöst. Das heißt nicht, dass einer der beiden Eheleute ausziehen muss. Auch in einer gemeinsamen Wohnung können die ehemaligen Partner getrennt leben. Wichtig ist, dass die Räume aufgeteilt werden: Die Ehepartner müssen in getrennten Zimmern schlafen. Küche und Badezimmer dürfen weiterhin von beiden genutzt werden. Es ist allerdings sinnvoll, einen Zeitplan für die Raumnutzung aufzustellen.

Neben der häuslichen Trennung muss es auch eine wirtschaftliche Trennung geben. Es darf keine gemeinsame Haushaltskasse mehr bestehen, die Eheleute müssen getrennt einkaufen, kochen und waschen. Auch die Mietzahlung oder die Bedienung des Hauskredits muss geregelt werden.

Mit gemeinsamen Kindern stellt sich im Trennungsjahr das Leben unter einem Dach etwas kniffeliger dar. Denn Sie müssen Ihrem Nachwuchs vermitteln, dass Sie nicht mehr als Ehepaar zusammenleben möchten.

Gemeinsame Mahlzeiten oder Unternehmungen beider Partner mit den Kindern sind nur möglich, wenn sie im Rahmen des Umgangsrechts ausgeübt werden.

Wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner wieder knistert, wird das Trennungsjahr nicht unterbrochen – solange es beim Versuch bleibt und die Wiedervereinigung nicht länger als drei Monate dauert. Hält die Versöhnung länger als drei Monate und die Beziehung zerbricht erneut, beginnt das Trennungsjahr von vorne.

Eine Sonderregelung gilt, wenn der Versöhnungsversuch kurz vor dem geplanten Scheidungstermin beginnt. Sind es keine drei Monate mehr bis zur Scheidung und nehmen die Partner den Scheidungsantrag zurück, geht das Familiengericht von einer endgültigen Versöhnung aus. Scheitert die Versöhnung, ist ein weiteres vollständiges Trennungsjahr erforderlich – auch, wenn der Versöhnungsversuch keine drei Monate gedauert hat.

Unterhalt im Trennungsjahr

Bereits während des Trennungsjahrs hat der Ehepartner, der weniger verdient oder kein eigenes Einkommen hat, nach dem Grundsatz der ehelichen Solidarität einen Unterhaltsanspruch. Hintergrund: Die Eheleute sollen während der Trennung finanziell so gestellt werden wie während der Ehe.

Mit dem Tag des rechtskräftigen Scheidungsurteils endet dieser Unterhalts-Anspruch. "Der Anspruch auf Trennungsunterhalt sollte möglichst schnell geltend gemacht werden", sagt Anwältin Schürmann. "Für zurückliegende Zeiträume kann nach der Trennung kein Unterhalt gefordert werden."